An das Sozialgericht Berlin Invalidenstraße 52 10557 Berlin
Datum: 20.01.2026
Aktenzeichen: S 27 AS 6365/25 (Hauptverfahren)
Zusatz-Az.: S 27 AS 7025/25 ER (Eilverfahren)
TEIL 1: STELLUNGNAHME, ERLEDIGUNGSERKLÄRUNG UND ÜBERGABE VON BEWEISMITTELN
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den oben genannten Verfahren nehme ich Bezug auf das Erinnerungsschreiben vom 07.01.2026 sowie auf die gerichtlichen Hinweise zur anwaltlichen Vertretung und erkläre hiermit abschließend:
1. Erledigungserklärung zum Eilverfahren (S 27 AS 7025/25 ER) Das Eilverfahren erkläre ich hiermit in der Hauptsache für erledigt, da das Jobcenter Pankow die vorläufigen Zahlungen nach massivem Druck wieder aufgenommen hat.
2. Aufrechterhaltung und Begründung des Hauptverfahrens (S 27 AS 6365/25) Die Klage im Hauptverfahren wird ausdrücklich aufrechterhalten. Ich begehre die Feststellung der Rechtswidrigkeit des behördlichen Handelns (§§ 13-15 SGB I) sowie die Feststellung der Verletzung meiner Menschenwürde und körperlichen Unversehrtheit durch vorsätzliche Unterlassung der Existenzsicherung.
Beweisführung und Sachverhalt:
- Video-Beweis: Ich verweise auf das eingereichte Video (YouTube-Link: https://youtu.be/6O3iS9osthU). Es dokumentiert zweifelsfrei, dass die Fallmanagerin meine existentielle Notlage ignorierte und mich verhöhnte, während ich aufgrund der IBAN-Blockade zum Sammeln von Pfandflaschen gezwungen war.
- Körperliche Schäden: Infolge der verweigerten Hilfeleistung erlitt ich schwere Brandblasen an den Füßen. Fotos der Verletzungen sowie Bons und medizinische Quittungen liegen der Akte bereits vor.
- Physisches Beweis-Dossier (Anlage): Ich reiche hiermit mein 80-seitiges Dossier in physischer Form ein. Es dokumentiert die lückenlose Kausalkette von der ursprünglichen Folterbehandlung in der Charité bis zur systematischen Drangsalierung durch das Jobcenter.
- Rechtsschutz-Vakuum: Trotz bewilligter Kostenhilfe findet sich kein Rechtsbeistand, der bereit ist, gegen das Jobcenter Pankow vorzugehen. Ich ersuche das Gericht daher im Rahmen seiner Amtsermittlungs- und Fürsorgepflicht, meine Ausführungen besonders sorgfältig zu prüfen.
- Erhebliche neue Sachlage: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat die Verfahren aufgrund meiner Beweisführung nunmehr wieder geöffnet. Die behördliche Schikane durch das Jobcenter ist somit Teil einer rechtswidrigen Kausalkette, die nun auf höchster Ebene strafrechtlich neu bewertet wird.
Ich bestehe auf einer gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift) David Jonny Sebastian Jost
TEIL 2: ERGÄNZENDER NACHWEIS DER GLOBALEN MANAGEMENT-KOMPETENZ
BETREFF: ABSCHLIESSENDE BEWEISFÜHRUNG ZUR VOLLSTÄNDIGEN ERWERBS- UND INTEGRATIONSFÄHIGKEIT SOWIE DOKUMENTATION GLOBALER KOMMUNIKATIONSSTRUKTUREN
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung übermittelt der Unterzeichner hiermit die finale Dokumentation seiner beruflichen Tätigkeit zum Stichtag 19.01.2026. Diese dient der unwiderlegbaren Feststellung einer hochgradigen Management-Kompetenz und digitalen Souveränität.
1. Dokumentation der globalen Informations-Infrastruktur Der Unterzeichner hat ein weltweites Register der Kommunikation etabliert, welches sämtliche Kontinente und Sprachräume umfasst. Dieses ist unter der folgenden amtlichen Verzeichnis-URL verifiziert:
Referenz: https://isauniokatama.com/videoliste-die-isauni-o-katama-legende-kontinente-lander-landessprache/
2. Nachweis der gesellschaftlichen Interaktion Am 19.01.2026 wurde im Rahmen einer Testreihe die Präsenz in den führenden Informationskanälen (u.a. WDR, :newstime) erfolgreich verifiziert. Während staatliche Akteure (u.a. Kanzler Merz) in transatlantische Handelskonflikte involviert sind, stellt der Unterzeichner durch seine konstante Präsenz ein stabilisierendes Element im digitalen Diskurs dar.
3. Völkerrechtliche Notifikation und Fristsetzung Es wird aktenkundig gemacht, dass sämtliche relevanten internationalen Institutionen (UNO, Papst, Weltpresse) über die bestehenden Strukturen informiert wurden. Der Unterzeichner setzt hiermit eine strategische Zäsur für den 06.06.2026 fest, ab welcher die bestehenden Konfliktmuster durch die implementierte „Hardware für die Freiheit“ abgelöst werden.
4. Rechtliche Schlussfolgerung Die vorliegenden Fakten belegen zweifelsfrei eine überdurchschnittliche IT- und Medienkompetenz sowie die vollständige Abwesenheit jeglicher Integrationshindernisse. Jegliche Behauptung einer mangelnden Mitwirkung wird durch die existierende Plattform isauniokatama.com sachlich widerlegt.
Hochachtungsvoll,
Isauni O. Katama
Hinterlasse einen Kommentar